SGB IX , § 81 Abs.4, Satz 4/5 (Allgemeines)
Hallo,
nützliche Argumentationshilfen kann man aus diesem Urteil saugen. Meines Erachtens eine sehr gelungene Konkretisierung der sogenannten Fürsorgepflicht.
Lieben Gruß
Paul
http://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b13-2015/