Stelli darf vertretungsweise NICHT in Betriebsratssitzung (Stellvertreter/in)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 17.03.2016, 07:37 (vor 2979 Tagen) @ lolarollt

Hallo Kollegin,

selbstverständlich darf der Stellvertreter an Sitzungen teilnehmen, wenn Du im Urlaub oder sonst wie verhindert bist. §§ 95 und 96! Was ist das für ein Betriebsrat der sich nicht beliest, bevor er solche Äußerungen von sich gibt. Drück ihm das Gesetz in die Hand oder lies es ihm selbst vor. Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen.

Gruß, A.


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