Stelli darf vertretungsweise NICHT in Betriebsratssitzung (Stellvertreter/in)

Cebulon, Thursday, 17.03.2016, 13:45 (vor 2978 Tagen) @ lolarollt

Hallo Lola,

die Rechtsgrundlage ist § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX für die Abwesenheitsvertretung und zwar uneingeschränkt für sämtliche Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Betriebsrats seit dem letzten Jahrhundert...

Gruß,
Cebulon


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