Stelli darf vertretungsweise NICHT in Betriebsratssitzung (Stellvertreter/in)
Hallo Lola,
die Rechtsgrundlage ist § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX für die Abwesenheitsvertretung und zwar uneingeschränkt für sämtliche Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Betriebsrats seit dem letzten Jahrhundert...
Gruß,
Cebulon