Stelli darf vertretungsweise NICHT in Betriebsratssitzung (Stellvertreter/in)

ciralifan, Thursday, 17.03.2016, 07:39 (vor 2979 Tagen) @ lolarollt

Hallo Lola,
du siehst es richtig, wenn du verhindert bist gehen sämtliche Rechte der SBV an den 1.Stellvertreter.
Wenn wie du schilderst der BR deinen 1.Stelli als aktive Vertretung der SBV ausschliesst ist dies Behinderung der Mandatsarbeit.
Auch das keine SBV Themen anliegen ist kein Grund.
Als §§ : 95 (4) / 96 (2) und weitere
ggf. Beschwerde über den SB Beauftragten des AG´s einreichen, wenn´s gar nicht anders, geht einstweilige Verfügung gegen den BR erwirken.


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