Wiedereingliederungsplan (BEM)

ciralifan, Tuesday, 02.08.2016, 07:12 (vor 2824 Tagen) @ gefreiter

Frage : Wurde ein BEM angeboten und durchgeführt?
Nein ? Großer Fehler, Integrationsamt einschalten.
Wiedereingliederung sollte normalerweise am "alten" Arbeitsplatz stattfinden.
Der MA ist in der WE weiterhin AU, daher ist nix mit Arbeitsleistung.

"Grundsätzlich haben alle Beschäftigten nach längerer Krankheit Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung durch die Kranken- oder Rentenversicherung, Medizinische Voraussetzung für die eine stufenweise Wiedereingliederung ist eine ausreichende Belastbarkeit und die Prognose, dass die stufenweise Eingliederung wieder zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit am alten Arbeitsplatz führen wird. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, Ihnen nach längerer Erkrankung die Rückkehr an den Arbeitsplatz im Wege einer ärztlich empfohlenen Stufenweisen Wiedereingliederung zu ermöglichen. Das gilt vor allem dann, wenn die stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen eines BEM-Verfahrens als Maßnahme festgelegt wurde."

Ouelle:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/ArbPl_sichern/Wiedereingliedern/wiedereingliedern_inhalt.html?nn=277242


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