Wiedereingliederungsplan (BEM)

garda, Berlin, Wednesday, 03.08.2016, 07:56 (vor 2823 Tagen) @ Cebulon

Evtl. kann hier auch die Krankenkasse etwas bewirken nach dem neuen, aber weithin unbekannten § 44 Abs. 4 SGB V. Hat damit jemand schon Erfahrung?
www.krankenkassenforum.de


Hallo Cebulon,

nach meiner Beobachtung lesen die Krankenkassen diesen Paragraphen eher als Freifahrschein für ihre nicht selten obskuren bis skurrilen Telefonanrufe zur Verkürzung des Krankengeldbezugs:

Wie wäre es denn,
- wenn sie wieder arbeiten gehen,
- kündigen und Arbeitslosengeld 1 oder
- gleich eine Erwerbsminderungsrente beantragen, das wird doch nix mehr mit ihnen.
- wir können sie auch zum MDK schicken, der schreibt sie schon wieder gesund, so schlimm ist es doch gar nicht.

Das sind jetzt nur einige Beispiele, die mir von Kollegen erzählt wurden.

Hat jemand positive Beispiele?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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