Weitergabe von Adressdaten (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 07.10.2016, 13:29 (vor 2758 Tagen) @ ClaudiaHornig

Hallo Claudia,

in Deiner Funktion als SBV bist Du genauso der Verschwiegenheit und dem Datenschutz unterlegen wie der AG selbst, wie der BR ect. Somit zieht die Ausrede "wegen Datenschutz" in keinster Weise.
Die Nichtherausgabe kann u.U. auch als Behinderung zur Amtsausübung ausgelegt werden, frag den AG mal, ob er sich dessen bewusst ist. Fälle, wofür Du die Daten für Deine Amtsausübung brauchst, kannst ja bestimmt genügend aufzählen.

VG


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