Richtlinie zum SGB IX in NRW (Allgemeines)

hajue, NRW, Tuesday, 15.11.2016, 18:27 (vor 2719 Tagen)

Guten Abend zusammen,
in der RiLi 7.1 steht:" Die Vorgesetzten sind verpflichtet, sich über die Gesamtsituation ihrer sb Mitarbeiter zu unterrichten und mit ihnen entsprechende Einzelgespräche zu führen." Ich hätte dazu drei Fragen: 1) Ist es richtig, dass die sb Lehrkraft die Schwerbehindertenvertretung zu diesem Gespräch mitnehmen kann?
2) Hat der Vorgesetze die Möglichkeit, ebenfalls einen Gesprächsteilnehmer hinzuziehen? 3) Hängt es von der Zustimmung des sb Mitarbeiters ab, wer zusätzlich an dem Gespräch teilnehmen darf?
Vielen Dank und einen schönen Abend
hajue


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion