Richtlinie zum SGB IX in NRW (Allgemeines)

Heinrich, Wednesday, 16.11.2016, 11:44 (vor 2719 Tagen) @ hajue

Hallo,

lese einmal hier! oder hier!

Das SGB IX hat betreffend der Personalgespräche keine Sonderregelung!

Solches kann man aber positiv in einen Integrationsvereinbarung regeln! Weiter via guter Argumente, "zB Verhinderung der notwenigen Wiederholung" des § 95 Abs. 2 SGB IX. Weil der AG zB geplant hatte und es so im § 95 Abs. 2 behandelt hat "Gespräch über neue Aufgaben, dann im Gespräch soll es plötzlich um Fehlzeiten/Leistung gehen".


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