Was ist ein neues Arbeitsgebiet? (Allgemeines)
Hallo Holger,
wenn sich Arbeitsabläufe erheblich geändert haben kann auf die alten Erfahrungen nicht oder nur entsprechend eingeschränkt zurück gegriffen werden. Daraus folgt für mich die Notwendigkeit einer Einarbeitung. Bei dieser Einarbeitung ist ggf. auf behinderungsbedingte Einschränkungen zu achten und sie sind zu berücksichtigen. Hier zieht schon das SGB IX mit seinem § 81 Abs. 4, was ja von der zitierten Richtlinie nur konkretisiert wird.
Die Versetzung, die ja eine Degradierung und Entwertung ist würde ich nicht akzeptieren.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael