Was ist ein neues Arbeitsgebiet? (Allgemeines)
Hallo
1.
Eine Konkretisierung des Begriffes "neuer Arbeitsbereich" sollte sich doch in der Kommentierung des LPVG finden, da dieses ja auch der Mitwirkung/Mitbestimmung des PR unterliegt.
2.
Eine Versetzung/Herabgruppierung gegen den Willen der Betroffenen ist vom Dienstherrn nur im Weg einer Änderungskündigung möglich. Dabei gilt natürlich auch der spezielle Kündigungsschutz der §§ 85ff SGB IX.
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&Tschüß
Wolfgang