Was ist ein neues Arbeitsgebiet? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.11.2016, 08:43 (vor 2711 Tagen) @ Holger

Hallo

1.
Eine Konkretisierung des Begriffes "neuer Arbeitsbereich" sollte sich doch in der Kommentierung des LPVG finden, da dieses ja auch der Mitwirkung/Mitbestimmung des PR unterliegt.

2.
Eine Versetzung/Herabgruppierung gegen den Willen der Betroffenen ist vom Dienstherrn nur im Weg einer Änderungskündigung möglich. Dabei gilt natürlich auch der spezielle Kündigungsschutz der §§ 85ff SGB IX.

--
&Tschüß

Wolfgang


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