Gleichstellungsantrag nach Kündigungseingang (Kündigung)

WoBi, Monday, 02.01.2017, 16:13 (vor 2671 Tagen) @ c.amio

Hallo c.amio,

wenn die Kündigung im arbeitsgerichtlichen Verfahren bestätigt wird, dann nutzt die Gleichstellung nichts mehr. Rückwirkend geht nichts mehr. Könnte nur die Möglichkeit für die Zukunft sein.
Sollte sich aber im arbeitsgerichtlichen Verfahren herausstellen, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist und das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, dann hat der Antragsteller einen besonderen Kündigungsschutz in der Zukunft. Wer sagt, dass der Arbeitgeber nicht nochmal dem Antragsteller kündigt? Dann besteht wenigstens eine Verpflichtung zur Anhörung bzw. die neuen Folge nach den Regelungen des BTHG (§178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX).
Die Antwort gewissenhaft ausfüllen. Dies vor allem wenn die Kündigung einen Bezug zu der Behinderung hat.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion