Arbeitszeitverkürzung (Allgemeines)

Weimaraner, Monday, 09.01.2017, 11:31 (vor 2664 Tagen) @ Hallo62

Hallo,

wenn die Behörde im Feststellungsbescheid den Tag der Antragstellung als Beginn des
GdB 50 festgesetzt hat, dann sollte es so sein.
Wenn keine Angaben zu Beginn der Anerkennung des GdB im Feststellungsbescheid stehen sollten, dann würde ich mich mit der Behörde nochmal in Verbindung setzen.

LG


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