Arbeitszeitverkürzung (Allgemeines)

Hallo62, NRW, Monday, 09.01.2017, 16:38 (vor 2664 Tagen) @ Monica99

Vielen Dank, der Antrag wurde im Feb 2016 gestellt. Mit Ablehnung und Widerspruch hat das Ganze jetzt also bis Jan. 2017 gedauert (Anerkennung). Den Sonderurlaub bekommt er rückwirkend anteilig...Eigentlich hätte er also schon bei Antragstellung einen Antrag beim AG auf
Arbeitszeitverkürzung stellen müssen? Da wusste er doch noch gar nicht, ob seine Schweb. anerkannt wird....

Kompliziert ;-)

--
MfG Iris


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion