Verweigerung der Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch (Allgemeines)

Takaotulpe, Saturday, 14.01.2017, 06:35 (vor 2659 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

nein, es gab nur eine Bewerbung, da intern. Die Stelleenausschreibung ist praktisch auf den Bewerber "zugeschnitten" worden. Desweiteren ist zu erwähnen, das bei diesem internen verfahren nur zwei von drei Standorten zugelassen waren. Eventuelle Schwerbehinderte Bewerber von dritten Standtort bekamen keine Chance.
Die Frage um die es mir aber vorrangig geht ist: Darf die SBV bei jedem Vorstellungsgespräch anwesend sein, oder nur wenn Schwerbehinderte sich beworben hatten bzw. auch eingeladen sind.
Wie muss ich hier § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB 9 verstehen?

--
SBV / Stellvertreter


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