Verweigerung der Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch (Allgemeines)

paul1, Saturday, 14.01.2017, 10:16 (vor 2659 Tagen) @ Takaotulpe

Wie muss ich hier § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB 9 verstehen?

Wenn kein schwerbehinderter oder gleichgestellter Kollege sich beworben hat bist du als SBV nicht dabei, denn dann gibt es ja nichts zu "überwachen" bzgl. Benachteiligung.

Gruß Paul


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion