Verweigerung der Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch (Allgemeines)
Wie muss ich hier § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB 9 verstehen?
Wenn kein schwerbehinderter oder gleichgestellter Kollege sich beworben hat bist du als SBV nicht dabei, denn dann gibt es ja nichts zu "überwachen" bzgl. Benachteiligung.
Gruß Paul