Vorrübergehend Arbeitszeit reduzieren - geht das? (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
läßt sich der AG nicht auf eine befristete Verringerung der Arbeitszeit ein, sieht die Kommentierung trotzdem mit Verweis auf § 84 Abs. 4 Nr. 1 ("... Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln ...") ein Recht auf Erhöhung der Arbeitszeit bei "Verbesserung der Leistungsfähigkeit" vor (LPK-SGB IX, Düwell, § 81 Rn 207)
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&Tschüß
Wolfgang