Vorrübergehend Arbeitszeit reduzieren - geht das? (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 10.04.2017, 23:16 (vor 2573 Tagen) @ WoBi

Moin Moin Wolfgang,

ich würde in Deinen Textvorschlag etwas einbauen .....


ich würde den Text wie folgt ergänzen:

auf Grund der Art und Schwere meiner Einschränkungen als Schwerbehinderter beantrage ich ab dem xx.xx.20xx eine Teilzeitbeschäftigung von xx Stunden in der Woche. Die Arbeitsstunden sollen auf 5 Tage von je x Stunden verteilt werden. Bei dieser beantragten Reduzierung meiner Arbeitszeit auf Teilzeit berufe ich mich auf die Ausführungen von § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX.

nach dem ersten Satz würde ich schreiben. .... in der Woche für zunächst ein Jahr (bei Bedarf kürzer oder länger) bis zum yy.yy.20yy.

Dieses hat den Hintergrund, dass sich Arbeitgeber teilweise mit einem Stellenaufbau schwer tun und eine Arbeitszeiterhöhung gerne blockieren wollen. Ist die Reduzierung der Arbeitszeit nur befristet beantragt, lebt der alte Zustand automatisch wieder auf, oder der Antrag auf Reduzierung wird verlängert.

Liebe Grüße

Hendrik


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