Bewerbungsgespräche (Einstellung)

Monica99, Thursday, 18.05.2017, 16:43 (vor 2535 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Garda,

Hendrik ist zuzustimmen. Keine TeilnahmePFLICHT sondern ein TeilnahmeRECHT. Auch muss die SBV eine Nichtteilnahme NICHT begründen. Eine SBV sollte aber möglichst immer ihre Rechte warnehmen.

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion