Bewerbungsgespräche (Einstellung)
Hallo Garda,
Hendrik ist zuzustimmen. Keine TeilnahmePFLICHT sondern ein TeilnahmeRECHT. Auch muss die SBV eine Nichtteilnahme NICHT begründen. Eine SBV sollte aber möglichst immer ihre Rechte warnehmen.
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mfg Monica