Thematisierung einer Schwerbehinderung im Berufungsverfahren (Einstellung)

Cebulon, Thursday, 13.07.2017, 21:30 (vor 2479 Tagen) @ Kati

Inwieweit dürfen dann in einem Berufungsverfahren mögliche Auswirkungen einer Schwerbehinderung (bspw. Absenkung der Lehrbelastung usw.) thematisiert werden?

Hallo Kati, wenn pro­zessrelevant bzw. ent­schei­dungs­er­heb­lich, darf dem natürlich nachgegangen werden. Es geht insoweit ja nicht um die rein statusbezogene Frage nach einer Schwerbehinderung, sondern vielmehr wohl um mögliche Auswirkung auf ausgeschrieben Ar­beits­platz sowie darum, ob und inwieweit kompensierbar. Wenn etwa eine Lehr­kraft behinderungsbedingt nicht Vollzeit, sondern zB nur ⅔ Teilzeit arbeiten kann, dürfte das aber idR kein Ausschlusskriterium für Ein­stel­lun­g sein. Zur Rechtsfrage der Offenbarung vgl. Fachlexikon der BIH. Ohne näher zu wissen, worum es hier geht, ist gezielte Antwort aber kaum möglich.

Gruß,
Cebulon


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