Beratung bei GdB 20 durch SBV nur mit schriftl. Outing beim Arbeitgeber? (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Monday, 20.11.2023, 17:55 (vor 164 Tagen) @ Malawi

Hallo Malawi,

jedenfalls dann nicht, wenn Unterstützung laut § 178 Abs. 1 Satz 3 SGB IX bei Anträgen auf Gleichstellung sowie auf GdB-Feststellung, weil insoweit gesetzliche Aufgabe einer jeden SBV.

… das allgemeine Beratungsrecht eines jeden Mitarbeiters

Eines „jeden“? Habe noch nie von solchen Rechten gehört im Zusammenhang mit SBV:

Woraus sollte sich das denn ableiten lassen? Ein gesetzliches Beratungsrecht haben nur sbM und Gleichgestellte laut § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, niemand sonst!

Worüber sollten denn Beschäftigte mit GdB 20 beraten werden, für die das Schwerbehindertenrecht gar nicht gilt im Teil 3 des SGB IX nach § 151 Abs. 1 SGB IX?

Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Arbeitgeber grds. nicht nach Behinderung fragen dürfen und schon gar nicht GdB-Feststellungsbescheid verlangen dürfen mit dort vermerkten Behinderungsarten (Diagnosen). Dazu BIH-Kurzvideo.

Gruß,
Cebulon


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