Beratung bei GdB20 durch die SBV nur mit schriftl. Outing beim Arbeitgeber? (Umgang mit Arbeitgeber)

Malawi, Wednesday, 22.11.2023, 10:53 (vor 162 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1,

so sehe ich das auch. Bisher wurde das bei uns auch so gehandhabt.

Mit der neuen Regelung verweigert man den frühzeitigen Kontakt des Mitarbeiters mit der SBV, noch vor der Kenntniserlangung des Arbeitgebers.

Die gesetzlichen SGBIX Schutzbestimmungen und Fürsorgspflichten des AG greifen erst ab GdB30 und höher, bei gleichzeitiger Antragstellung auf Gleichstellung bei der Arbeitsagentur.
Vorher muss der Arbeitgeber gesetzlich nämlich gar nichts. Das weiß er und täuscht oft Fürsorge vor. Warum dann ein frühzeitiges Outing?

Ein GdB20 zählt auch nicht bei der Quotenberechnung oder Berechnung der Ausgleichsabgabe. Warum sollten sich Mitarbeiter da outen?
Der Arbeitgeber kommt da nur auf "dumme Gedanken". Ein Schelm, wer böses dabei denkt.:-)

Übrigens: Für einen Änderungs-/Verschlimmerungsantrag auf einen GdB höher als 20, kann man die Beratung des Mitarbeiters auch außerhalb der Arbeitszeit machen. Wenn man empathisch genug ist.
Das kann der Ag nicht verhindern.

Der Arbeitgeber muss/sollte nicht zu früh und über alles Bescheid wissen, was ihm in die Karten spielt und evtl. schlecht für die Mitarbeiter ist. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Eine gute SVP ist im dem Fall immer für ihre Mitarbeiter da.


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