Bin total unsicher! Wie soll ich reagieren? Bitte helft mir! (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 09.05.2007, 07:44 (vor 6205 Tagen) @ Andiandreas

Hallo Andi,

warum verzweifelt> Wer nicht fragt kann auch keine Antwort einfordern und niemand der Lüge bezichtigen.
Wenn du den Schutzstatus des Ausweises nicht benötigst, dann brauchst du niemals etwas sagen. AUch den Urlaub, der die nach Gesetz zusteht (5 Tage/Jahr) bekommst du erst, wenn du was sagst.
Deine Steuerfreibeträge bekommst du vom Finanzamt, die sieht dein AG niemals.

Also keine Angst und keine Verzweiflung.
Der Ausweis nützt dir eigentlich nichts in der Probezeit, ich würde nichts sagen, wenn du nicht gefragt wirst.
Un dwenn du die Probezeit bestanden hast, dann steht ja Leistung da und dann kannste immer noch ssagen, schaut her uznd das alles trotz meiner Behinderung, - wenn die Gelegenheit mal gut ist-.

Würde nur eines machen, einen Gedächtnisvermerk vom Vorstellungsgespräch, Datum, Uhrzeit, möglichst alle Beteiligten, wenn es geht mit Namen und die Fragen mindestens aber deutlich, dass dir im gesammten Gespräch niemand die Frage gestellt hat, ob es da eine Behinderung gibt. Uunterschrift nicht vergessen. Ja auch bei einem Vermerk, den du nur für dicvh machst. Also, du mußt da keine Reden wörtlich aufschreiben! es genügt der Inhalt von dir selbst zusammengefasst!
Wenn die Angaben alle drauf sind, haste relativ gute Chance, dass sowas auch vor Gericht zumindest nicht gleich verworfen wird, denn du hast naturgemäß ja keine eigenen Zeugen!!!

Übrigens, wenn deine Behinderung hinderlich sein kann für die übertragene Aufgabe (z.B. Maler - Gerüst - Gleichgewichtsprobleme - Sturzgefahr behinderungsbedingt!), dann bist du VERPFLICHTET, deinen AG zu unterrichten, da du dich selber und deine Kollegen und den AG in Gefahr bringen würdest, da dürfte der dich garnicht aufs Gerüst lassen.

Prüf alles und hab vor allem keine Angst, die ist Sinnlos, die knechtet dich nur und macht dich unsicher.

Gruß
Ede vB


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