Bin total unsicher! Wie soll ich reagieren? Bitte helft mir! (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

der steffen, Thursday, 10.05.2007, 08:06 (vor 6204 Tagen) @ Andiandreas

hallo!

stand denn in den ausschreibungsunterlagen etwas davon, ob schwerbehinderte menschen bei gleichen voraussetzung (sprich: zeugnisse, vorkenntnisse etc.) vorrangig eingestellt werden> wenn nicht, ist die ausschreibung schon fehlerhaft!
normalerweise läuft das so, dass du, wenn eben jener passus aufgeführt ist, schon in den bewerbungsunterlagen den nachweis über deine sb erbringst. in dem fall ist dann die sbv beim vorstellungsgespräch zu beteiligen. ist die nicht der fall, verstößt der ag schon gegen die elemantarsten grundlagen. er ist nämlich verpflichten arbeitsplätze für sb freizuhalten, zu schaffen und diese der zuständigen agentur für arbeit zu melden!


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