Bin total unsicher! Wie soll ich reagieren? Bitte helft mir! (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Thursday, 10.05.2007, 09:12 (vor 6204 Tagen) @ der steffen

Hallo Steffen,

» stand denn in den ausschreibungsunterlagen etwas davon, ob
» schwerbehinderte menschen bei gleichen voraussetzung (sprich: zeugnisse,
» vorkenntnisse etc.) vorrangig eingestellt werden> wenn nicht, ist die
» ausschreibung schon fehlerhaft!

... diese Aussage ist so falsch.

Es gibt solche bzw. vergleichbare Regelungen, dass ein solcher Passus in Stellenangeboten enthalten sein muss ggf. noch in Richtlinien des öffentl. Dienstes. Man kann solches auch in Integrationsvereinbarungen aufnehmen

Klar, ist dem AG bekannt, dass der Bewerber/die Bewerberin schwerbehindert oder gleichgestellt sit, so muss sie die SchwbV über diese Bewerbung in Kenntnis setzen. Die SchwbV hat dann das Recht alle Bewerbungsunterlagen einzusehen und an allen Vorstellungsgesprächen ein Teilnahmerecht.


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