Stellvertretung (Stellvertreter/in)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 08.08.2007, 14:21 (vor 6130 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,
wer kann mir zu folgender Frage eine niet-und nagelfeste Information geben.
Mir ist bekannt, dass die Vertrauensperson für SB-Tätigkeit während ihrer Arbeitszeit "freigestellt" werden muss, bzw. diese Tätigkeit vorrang vor ihrer berufliche Tätigkeit hat.
Festzustellen ist, dass der Arbeitgeber nun der Meinung ist, meine Beanspruchung durch Beratungstätigkeiten und Teilnahme an Sitzungen, Bewerbungsgesprächen etc. sei zu hoch und ich sollte zu meiner eigenen Entlastung (wohl eher zu ihrer eigenen);-) meine Stellvertretung einbinden.
Mir ist bekannt, dass eine Hinzuziehung der Stellvertretung bei derzeit 69 SB vom Gesetz her nicht möglich ist und nur bei wirklicher Verhinderung wie Urlaub, krankheit oder Terminüberschneidungen möglich ist. Der Arbeitgeber besteht aber vehement darauf und unterstellt mir fehlende Zusammenarbeit:-D :-( .
Sollte die Stellvertretung tatsächlich Tätigkeiten wahrnehmen, obwohl ich nicht wirklich verhindert im gesetzlichen Sinne war, hätte dies denn evtl. Auswirkungen in Streitfällen, z.B. vor dem Arbeitsgericht (Beteiligung bzw.Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung usw.). Vielleicht hatte einer von Euch diesen Fall bereits einmal> Kann leider im Gesetz und Kommentar nicht wirklich was finden.
Gruß Apanatshi


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