Leistungsbeurteilung im Öffentl. Dienst (Allgemeines)

zicko, Bayern, Tuesday, 25.09.2007, 09:43 (vor 6076 Tagen) @ RH

Hallo,
mir wurden ursprünglich für meine Tätigkeit als SBV 0,1 MAK angerechnet. Dies reichte aber für eine konstruktive Arbeit nicht aus.
Im Grundlagenseminar für Vertrauenspersonen wurde auch der Aspekt Zeitaufwand behandelt.
Die Referentin verwies dabei auf den §96 Abs. 4 des SGB IX:
"Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf Ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig."

Diese Bezugsgröße wird auch seitens des IA vorgeschlagen, um im Hinblick auf den erforderlichen Zeitaufwand Empfehlungen für Vertrauenspersonen geben zu können.
Ich habe den AG über diese gesetzlichen Mindestvorgaben informiert und ihn darauf hingewiesen, daß mir unter Berücksichtigung der Anzahl von schwerbehinderten MA in unserem Betrieb somit mind. 0,2 MAK zustehen würden. Habe bislang nichts Negatives vom AG gehört.

Schönen Tag noch
zicko


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