Wer erfährt von der Schwerbehinderung? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

computerversteher, Karlsruhe, Thursday, 01.11.2007, 00:03 (vor 6029 Tagen) @ jp

Hallo jp,

» Hallo zusammen,
» soeben habe ich meinen Bescheid (GdB 50) vom Versorgungsamt bekommen und
» auch den Behindertenausweis.
» Nun meine Fragen:
» 1. Was muss ich dem Arbeitgeber geben> (Bescheid oder Ausweis)
Als Nachweis beim AG reicht der Ausweis!!

» 2. Wem muss ich meine Behinderung mitteilen> (Arbeitgeberbeauftragte,
» Werksarzt, Schwerbehindertenvertretung...)
Grundsätzlich eigentlich niemandem. Ist aber sinnvoll, wenn sich die Behinderung auf die ausgeübte Tätigkeit auswirkt. Dann solltest Du gemeinsam mit Schwerbehindertenvertretung und Betriebsarzt mit offenen Karten spielen. Ziel sollte dann die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes sein. Hat die Behinderung keinerlei Auswirkung auf den Arbeitsplatz und Deine Leistung dann kannst Du die Info auch für Dich behalten.

» 3. Wer erfährt noch von meiner Schwerbehinderung,
...niemand außer der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt
- oder der Arbeitgeber, wenn Du plötzlich mit einem Freibetrag auf der Steuerkarte erscheinst ;-) -
» oder darf davonerfahren>
...jeder dem Du es erzählen möchtest.

» Gibt es sonst noch etwas was ich dabei beachten muss>
Schau mal hier im Fachlexikon .Da findest Du alles von A wie Arbeitsunfähigkeit bis Z wie Zusatzurlaub
»
» Vielen Dank im voraus!:-)

Gruß
Ulrich


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