Wer erfährt von der Schwerbehinderung? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

computerversteher, Karlsruhe, Thursday, 01.11.2007, 20:52 (vor 6028 Tagen) @ jp

Hallo jp,

» Wenn ich dem Beauftragten des Arbeitgeber die Ausweiskopie oder Bescheid
» zukommen lasse, dann stellt sich mir die Frage:
» Wem darf der Beauftragte des Arbeitgebers meine Schwerbehinderung
» mitteilen und wem nicht.
Der Beauftragte darf das niemandem mitteilen außer dem Sachbearbeiter der für die Erstellung der Ausgleichsabgabemeldung zuständig ist und natürlich der SBV im Betrieb. Auch der Betriebsarzt sollte davon erfahren. Ansonsten geht das niemenden was an. Wenn Du Bedenken hast, dass der AG es im Betieb verbreitet, solltest Du mit ihm vorher reden und klarstellen, dass Du das
1. nicht willst
und ihn
2. darauf hinweisen, dass er das nicht darf.

Ulrich


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