Wer erfährt von der Schwerbehinderung? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Thursday, 01.11.2007, 12:47 (vor 6028 Tagen) @ jp

Hallo Jp,


Ulrich hat eigentlich auf alles Wichtige hingewiesen.

» Muss/Soll der Arbeitgeber/Arbeitgeberbeauftragte nicht von der
» Schwerbehinderung erfahren um seine Schwerbehindertenkartei zu
» aktualisieren, woraus sich auch die Schwerbehindertenabgabe errechnet>

Der AG erfährt es ja durch die Abgabe einer Ausweiskopie. Weiter meldest Du ja damit auch Deinen Anspruch auf den Zusatzurlaub an.

» Muss/Soll nicht auch der Vorgesetzte davon erfahren> Vorgesetzte haben
» gegenüber ihren MitarbeiterINNEN eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht>
Sofern Deine Behinderung sich in die Arbeitauswirken bzw. hier besondere Rücksicht genommen werden muss, solltest Du es dem Vorgesetzen auch mitteilen, obwohl dieses auch der AG machen müsste. Aber ein persönliches Gespräch ist immer sinnvoll. Hier muss Du dich dem Vorgesetzen nicht offenbaren aber ihr sollte das besprechen, was in der Aufgabenerledigung wichtig sein, bzw. berücksichtigt werden sollte.

Gleiches gilt für ein Gespräch mit der SchwbV, sie kann nur dann optimal handeln wenn sie das notwenige Wissen hat.

Ich hatte in den vielen Jahren als VPSchwb, stets nach vertrauensvollen Gesprächen von den Betroffenen auch immer eine Kopie des Feststellungsbescheides ohne Abdeckungen erhalten. So konnte ich mich stets optimal für die Koll. einsetzen und auch positives bzw. notwendiges veranlassen.

Auch AG benötigen ggf. eine Kopie des Feststellungsbescheides, nämlich dann wenn sie bei Rehaträgern Leistungen beantragen. Diesen Anträgen muss eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Ausweises beigefügt werden.

PS: Auch dem Finanzamt eine Ausweiskopie abgeben, für den Steuerfreibetrag, Ggf. auch Autoversicherungen usw.


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