Wer erfährt von der Schwerbehinderung? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Hallo Ulrich,
besten Dank für deine schnelle Info und den sehr interessanten Link!
Trotzdem ist mir noch das ein oder andere unklar!
» » 2. Wem muss ich meine Behinderung mitteilen> (Arbeitgeberbeauftragte,
» » Werksarzt, Schwerbehindertenvertretung...)
» Grundsätzlich eigentlich niemandem. Ist aber sinnvoll, wenn sich die
» Behinderung auf die ausgeübte Tätigkeit auswirkt. Dann solltest Du
» gemeinsam mit Schwerbehindertenvertretung und Betriebsarzt mit offenen
» Karten spielen. Ziel sollte dann die behindertengerechte Ausstattung des
» Arbeitsplatzes sein. Hat die Behinderung keinerlei Auswirkung auf den
» Arbeitsplatz und Deine Leistung dann kannst Du die Info auch für Dich
» behalten.
Muss/Soll der Arbeitgeber/Arbeitgeberbeauftragte nicht von der Schwerbehinderung erfahren um seine Schwerbehindertenkartei zu aktualisieren, woraus sich auch die Schwerbehindertenabgabe errechnet>
Muss/Soll nicht auch der Vorgesetzte davon erfahren> Vorgesetzte haben gegenüber ihren MitarbeiterINNEN eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht>
»
Besten Dank und schöne Grüße
Diese Seiten find ich wirklich prima!
Dickes Lob!
--
jp