Wer erfährt von der Schwerbehinderung? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

jp, Bayern, Thursday, 01.11.2007, 11:38 (vor 6028 Tagen) @ computerversteher

Hallo Ulrich,
besten Dank für deine schnelle Info und den sehr interessanten Link!
Trotzdem ist mir noch das ein oder andere unklar!
» » 2. Wem muss ich meine Behinderung mitteilen> (Arbeitgeberbeauftragte,
» » Werksarzt, Schwerbehindertenvertretung...)
» Grundsätzlich eigentlich niemandem. Ist aber sinnvoll, wenn sich die
» Behinderung auf die ausgeübte Tätigkeit auswirkt. Dann solltest Du
» gemeinsam mit Schwerbehindertenvertretung und Betriebsarzt mit offenen
» Karten spielen. Ziel sollte dann die behindertengerechte Ausstattung des
» Arbeitsplatzes sein. Hat die Behinderung keinerlei Auswirkung auf den
» Arbeitsplatz und Deine Leistung dann kannst Du die Info auch für Dich
» behalten.
Muss/Soll der Arbeitgeber/Arbeitgeberbeauftragte nicht von der Schwerbehinderung erfahren um seine Schwerbehindertenkartei zu aktualisieren, woraus sich auch die Schwerbehindertenabgabe errechnet>

Muss/Soll nicht auch der Vorgesetzte davon erfahren> Vorgesetzte haben gegenüber ihren MitarbeiterINNEN eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht>
»
Besten Dank und schöne Grüße

Diese Seiten find ich wirklich prima!
Dickes Lob!:-)

--
jp


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