stellvertretende Vertrauensperson (Stellvertreter/in)

hackenberger, Monday, 12.11.2007, 21:47 (vor 6047 Tagen) @ aika

Hallo Aika,

erst einmal Glückwunsch zur Wahl und auch Anerkennung dafür, dass Du wohl großes Interesse an dem Mandat hast. :flower: ;-)

Deine Fragen/ dein Anliegen ist ein Thema welches wir schon des öfters hatten. Es gibt sehr oft vergleichbare Situationen.

Leider muss ich aber auch hier darauf hinweisen, dass die SchwbV eine "ein-Personen-Vertretung" ist. Die Stellvertreter sind zwar gewählt doch kommen sie nur ins Mandat (werden aktiv) bei Verhinderung der Vertrauensperson. Die Stellis sind "quasi" (nur) auf "Lauerstellung". Anders nur bei Betrieben / Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen. Hier kann die/der Stelli, nach Unterrichtung des AG, zu bestimmten Aufgaben zur ständigen Erledigung herangezogen werden. Dann wäre auch er ständig im Mandat.

Eine gute Vertrauensperson bespricht sich aber mit dem Stelli, damit er ggf. auch kurzfristig bei Verhinderung einspringen kann und so die Koll. optimal vertreten kann. Ein Anrecht hierauf hat sie (der Stelli) aber nicht. Er hat somit in der Zeit in welcher die Vertrauensperson im Mandat (aktiv) ist, keinen Anspruch gegenüber dem AG auf zeitliche Freistellungen für die Mandatsaufgaben. Einzige mögliche Ausnahme wäre, wenn sie öfters im Rahmen ihrer Vertretung aktiv werden müsste, dass sie eine Schulungsmaßnahme besuchen könnte.

Hier hilft also nur vertrauensvoll mit der gewählten Vertrauensperson reden und diese bitten den Stelli doch mehr zu informieren und einzubinden. Aber hier dann auch daran denken, der AG muss hierfür keine Freistellung von der „normalen“ Arbeitspflicht gewähren. Es wär somit ggf. in die Pause oder nach Feierabend zu legen.

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