Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen" (Sitzung)

hackenberger, Tuesday, 20.11.2007, 10:37 (vor 6025 Tagen) @ Jürgele

Hallo,

hier gibt es offenbar ein merkliches Defizit was die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen GBR und GSchwbV betrifft, was es lt. den hier geltenden Gesetzen und vor allem aber wegen der gleichen Zielstellung, nämlich sich für die Beschäftigten einzusetzen nicht geben sollte – nicht geben darf.

Hierfür wird es wohl Gründe geben. Es gilt hier also dringend dieses zu ändern. Hierbei muss jeder auch sich selbst ehrlich betrachten/bewerten, wo habe ich hier "ungeschickt" gehandelt, was kann, muss ich tun um dieses zu verändern>>

So nun aber auch zum rechtlichen. Ja, die GBR-Mitglieder können sich zu Gesprächen mit dem AG/AG-Vertrern treffen ohne hier die GSchwbV hinzuzuziehen/ mit einzubinden. Hierüber muss auch kein Protokoll gefertigt werden, bzw. wenn sie eines fertigen, muss dieses nicht der GSchwbV zur Verfügung gestellt werden. Ob diese alles so geschickt ist bleibt dahingestellt.

Das gleiche Recht, den gleichen Rechtsanspruch hat auch die GSchwbV. Also auch sie kann solche Gespräche führen. Ob der AG dann diese Gespräche/ diese Themen zweimal behandeln möchte bleibt dahingestellt.

Ergeben sich aus solchen Gesprächen Punkte/Fakte welche die Mitbestimmung bzw. Maßnahmen im Betrieb/ in der Verwaltung betreffen, so müssen sie in den jeweiligen Gremien Ausschüssen des GBR-/HPR bzw. in der GBR-/HPR-Sitzung ordnungsgemäß behandelt werden. Hierzu gehört dann ggf. auch wieder die notwenige, u.U. auch ausführliche Beratung mit dem AG.

Die Folge kann dann hier sein, dass auch der AG auf den GBR/HPR zu geht und diesen bittet die GSchwbV zu den Gesprächen mit zu bringen oder diese selbst zu den Gesprächen hinzuzieht.

Fazit: Hier sollte daher das Thema "vertrauensvolle Zusammenarbeit", die wirkliche Ursache schnellstens behandelt werden. Bitte aber auch hier immer daran denken, es sind immer zwei/zwei Seiten welche in sich gehen und handeln müssen. Es gibt weiter nie nur einen "Schuldigen".


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