Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen" (Sitzung)

Charly Braun, Tuesday, 27.11.2007, 16:27 (vor 6018 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» ...schau mal hier:
» http://www.schwbv.de/urteile.html#Arbeit
» In dem ersten Urteil geht es um genau diesen Sachverhalt.
»
» Wenn du den kompletten Urteilstext benötigst, dann wende dich an deinen
» Gewerkschaftssekretär oder bestelle ihn direkt bei:
» Verlag C. H. Beck oHG - Telefon: 089 - 38189-747

Lieber Kollege,
solltest du den vg. OVG Beschluss in Langtextform benötigen, so melde dich bitte bei mir auf dem E-Mail-Wege, aber bitte mit Klarnamen und richtiger Adressenangabe. Denn ich hatte seinerzeit den OVG-Beschluss initiiert und bin daher gerne bereit und berechtigt, dir diesen zu überlassen. Ansonsten würden dir vermeidbare Kosten entstehen.

Die von dir genannten Arbeitsgespräche des Betriebsrates mit Arbeitgebervertretern etc. lassen sich zweifelsfrei unter den Begriff "Sitzung" subsumieren. Hierzu hat das BAG mit Enscheidung vom 19.1.1984 - 6ABR 1983-AP Nr. 4 zu § 74 BetrVG- festgestellt, dass unter "Sitzung" das Zusammenfinden der Mitglieder des Betriebs-, bzw. Personalrates usw. unter der Leitung des Vorsitzenden, des Stellvertreters oder eines anderen bestimmten Mitglieds zur gemeinsamen Beratung ggf. Beschlussfassung zu verstehen ist.
Mir ist das als damaliger Vertrauensmann in den 80-jahren auch passiert. Habe dann beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den PR-Vorsitzenden und im Falle der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 50.000 DM ersatzweise eine sechs-monatgige Haftstrafe beantragt. Nach Zustellung meines VG-Antrages an den PR-Vorsitzenden, war dieser in sekundenschnelle geläutert. Und von da an hatte ich überhaupt keine Probleme mehr. Lass diese Möglichkeit der Anrufung des Arbeitsgerichtes innerhalb des Betriebsrates mal anklingen. Du wirst sehen wie das wirkt.
Beste Grüße
Charly Braun


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion