Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen" (Sitzung)

Jürgele, Wednesday, 21.11.2007, 08:50 (vor 6024 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

nur kurz erklärt:

Wir sind ein Fusionierter Träger der in Bayreuth, Würzburg und München ansässig ist. Ferner werden uns ständig die Verwaltungskosten, auch vom Bundesrechnungshof, vorgeworfen. Es ist halt kein Geld mehr da und deshalb muss in diesen Gesprächen der anwesende Kreis so klein wie möglich gehalten werden! (Lt. GPR Vorsitzenden nach pers. Gespräch mit der Geschäftsführung)

Ich sitze als GSchbv. in Bayreuth und Gespräche mit Dezernenten im eigenen Haus nachzuholen (kenne ich persönlich) ist somit nicht all zu schwer! Wenn jedoch Gespräche mit Dezernenten in Würzburg oder München stattfinden und ich nicht mitgenommen werde, ist es in der momentanen "Sparpolitik" unmöglich als Gschbv. diese Gespräche nachzuholen. Auch stellt sich mir die Frage, ob die selben Themen, Fragen und Antworten wiedergegeben werden. Ferner kenne ich die Dezernenten in den anderen Trägern nicht und müsste erst einen vertrauensvollen Zugang zur jeweiligen Person finden! Dieser Zugang ist beim GPR seit Jahren bereits vorhanden!

Ich bin erst seit Jan. 2007 als gewählter Gschwbv. im Amt und versuche meine Pflichten zu erfüllen, möchte aber auch von meinen Rechten gebrauch machen. Im Gespräch mit dem GPR (der schön länger im Amt ist) habe ich leider keine Erfolge erzielen können. Als Antwort bekommt man nur: Dein Vorgänger hat sich um solche Dinge nie gekümmert, und jetzt kommst du daher>

Wenn ich die Antwort richtig verstehe, habe ich keine rechtliche Grundlage um bei solchen "Arbeitsgesprächen" teilzunehmen und bin auf die
"vertrauensvolle Zusammenarbeit" angewiesen. Sollten also aus solchen Gesprächen Veränderungen hervor gehen, werde ich diese erst mit der offiziellen Mitteilung über den Arbeitgeber erfahren, aber nicht die Vorgeschichte.

Naja, da kann man halt nichts machen.:-(

Danke für die Unterstützung

Gruß
Jürgele


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