Neue BV Entgelt inkl. BV Zielvereinbarungssystem (Umgang mit BR / PR)

Manfred Kohl, Monday, 01.12.2008, 16:18 (vor 5634 Tagen)

Im Rahmen einer neuen BV Entgelt wird zwischen BR und AG auch eine BV zu einem neuen Zielvereinbarungssystem verhandelt. Im wesentlichen handelt es sich bei dem vorgeschlagenen Zielvereinbarungssystem um die Methode, mit welcher im Rahmen der Feststellung variabler Gehaltsbestandteile individuelle Leistungs- und Ertragsboni errechnet werden, d.h. je höher der Grad der jeweiligen Zielerreichung pro Jahr, je höhere im Prinzip der individuelle Bonus.

Hierzu die Frage: meines Erachtens muss bei einem solchen System eine Klausel enthalten sein, die es ermöglicht, die möglicherweise aufgrund der Behinderung geringeren Zielerreichungsgrade von Schwerbehinderten so zu berücksichtigen, dass den Schwerbehinderten aus einem solchen Zielerreichungssystem kein prinzipieller Nachteil entsteht.

Anders ausgedrückt muss gewährleistet sein, dass ein Schwerbehinderter, für den aufgrund seiner Behinderung eine Zielerreichung von lediglich 80% bereits das Maximum darstellt, dafür auch einen Boni erhält der 100%-iger Zielerreichung entspricht.

Diese Klausel bzw. ein solcher Nachteilsausgleich kann bereits im Zielvereinbarungsgespräch zwischen SB und AG berücksichtigt werden oder aber in der späteren Kalkulation der faktischen Bonunszahlungen.

Haltet Ihr eine solche Vorgehensweise für richtig oder klingt das zu sehr nach "Extrawurst" für SB> Für Euere Meinungen wäre ich Euch sehr dankbar

Gruß von Manfred Kohl


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