Neue BV Entgelt inkl. BV Zielvereinbarungssystem (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Monday, 01.12.2008, 16:46 (vor 5654 Tagen) @ Manfred Kohl

Hallo Manfred,

Du hast grundsätzlich Recht mit Deinen Aussagen hier. Die vereinbarten und später ausgewerteten Ziele müssen die sich aus der Behinderung ergebenen Auswirkungen berücksichtigen.

Man kann hier aber nicht mit %%% handeln.

Denn ob und in welcher Form sich die Behinderung auf die Arbeit und damit auf die Ziele auswirken ist unterschiedlich. Es muss also die individuelle Leistungsmöglichkeit Einfluss/ Beachtung finden.

Die 100% Zielerreichung/ Leistung kann also vo der des Nichtbehinderten abweichen.

Die Rechtsgrundlage ist hier § 81 (4) SGB IX.

Du hast ja das Recht dich hier in die zu verhandelnde BV einzubringen oder das Ganze in der InTV (Integrationsvereinbarung) aufzunehmen.

Die SchwbV ist auch bei der Vereinbarung der Ziele (Zielevereinbarung) und bei der Feststellung der erreichte Ziele (Zielerreichung) gem. § 95 (2) dabei. Auch hier ist die Rechtsgrundlagen § 95 (2) i.V. mit § 81 (4) SGB IX.

» Haltet Ihr eine solche Vorgehensweise für richtig oder klingt das zu sehr
» nach "Extrawurst" für SB> Für Euere Meinungen wäre ich Euch sehr dankbar
Nein, ist einfach nur gut mit und für Schwerbehinderte gedacht.

Ich hatte dieses auch in meinem Betrieb geregelt, es bedurfte aber einiger eindringlicher Gespräche mit dem AG und den Verantwortlichen Vorgesetzten.


PS: Ein Beitrag mit Anrede ließt sich schöner ;-)

Du kannst auch einmal die Suchfunktion "zielvereinbarung" nutzen, dann findest Du noch Beiträge zu diesem Thema


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