Aufbewahrung der Unterlagen nach Ausscheiden eines MA aus dem Betrieb (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 06.12.2009, 17:16 (vor 5281 Tagen) @ jorgo

Hallo Jorgo,

ich kenne hierzu keine Rechtsgrundlage. Ich würde sie max. bis zur nächsten Regelwahl aufbewahren, für den Fall, dass es doch noch einmal Klärungsfragen gibt.

Weiter kann man ggf. Sonderfälle betreffende Unterlagen sich als Mustersammlung archivieren.

Hat man Unterlagen betreffend der Beschaffung von Arbeitsmitteln, würde ich mich mit dem Einkauf abstimmen.


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