Aufbewahrung der Unterlagen nach Ausscheiden eines MA aus dem Betrieb (Kündigung)
Guten Tag,
ich hätte eine interesante Frage.
Wie lange muß ich die persönlichen Unterlagen eines schwerbehinderten MA nach Ausscheiden aus dem Betrieb aufheben>
Es sind z.B. Gesprächsnotitzen, Anträge an den Rehaträger und briefliche Kommunikation mit betreffenden MA.
Im Voraus
Danke :flower:
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Viele Grüße
Acryler