Aufbewahrung der Unterlagen nach Ausscheiden eines MA aus dem Betrieb (Kündigung)

c.amio, Saarland, Tuesday, 17.11.2009, 12:56 (vor 5300 Tagen)

Guten Tag,:-)

ich hätte eine interesante Frage.
Wie lange muß ich die persönlichen Unterlagen eines schwerbehinderten MA nach Ausscheiden aus dem Betrieb aufheben>
Es sind z.B. Gesprächsnotitzen, Anträge an den Rehaträger und briefliche Kommunikation mit betreffenden MA.

Im Voraus
Danke :flower:

--
Viele Grüße
Acryler


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