Aufbewahrung der Unterlagen nach Ausscheiden eines MA aus dem Betrieb (Kündigung)
Hallo "Acryler",
ich habe MA welche ausschieden diese Unterlagen übergeben. Denn ich als SchwbV hatte ja keine Verwendung mehr dafür. Haben MA den Betrieb gewechselt, sind also in einen anderen Betrieb des Unternehmens gewechselt habe ich in Absprache mit dem MA die Unterlagen an die nun "neue" SchwbV des neuen Betriebes weitergegeben.