gehörloser Azubi (Einstellung)

Deafsaxonia, München (Bayern), Tuesday, 15.12.2009, 17:23 (vor 5265 Tagen) @ albarracin

Liebe ForenteilnehmerInnen,

die Klärung der Zuständigkeit zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern ist sehr schwierig und langwierig.

Deshalb hat das Gehörloseninstitut Bayern (GIB) eine neue Website zu diesem Thema erstellt, selbst dort steht geschrieben, dass da und hie noch die Zuständigkeit geklärt werden müßten, oft kommt es darauf an, wer der Träger der Berufsausbildung ist und ob es eine Vereinbarung des Trägers mit den Kostenträgern gibt, das kann die Arbeitsagentur oder der überörtliche Träger der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) sein oder gar der öffentliche Arbeitgeber selber (es geht ja um irgendeine Azubi-Stelle in der Verwaltung >>>>):
Auskunft von GIB.

Wie die Regelungen der öffentlichen Arbeitgeber sind, da bin ich überfragt.

Die Bezirke Bayerns sind meistens dafür zuständig, siehe Eingliederungshilfeverordnung nach dem SGB XII, leider ist das einkommens- und vermögensabhängig und das ist ein Grund, weshalb viele Antragssteller daran scheitern, trotzdem den Kopf nicht gleich verlieren, evtl. klagen:
SGB XII, §47 ff.

Der vorhin angesprochene Telesign-Dienst ist ein Telefonvermittlungs-Dienst für hörgeschädigte Menschen, jedoch keine Gebärdensprachdolmetschervermittlungsstelle. Die Deutsche Gesellschaft hat übrigens ein neues Projekt gestartet, d.h. einen internetbasierten Telefonvermittlungs-Dienst:
TESS-Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen

Die Kosten für die Inanspruchnahme dieser Dienste müßten ebenfalls über die o.g. Kostenträger beantragt werden.

Der erwähnte Integrationsfachdienst hat zumindest in München Ansprechpersonen für gehörlose Menschen. Auch die Arbeitsagentur in München, zu bestimmten Zeiten mit Gebärdensprachdolmetscher.

Wer ein persönliches Budget (gleich für das komplette Ausbildungsjahr) beantragt, egal bei welchem Kostenträger, kann zumindest sicher sein, dass sein Antrag bearbeitet wird und ggfs. an die entsprechenden Kostenträger weitergeleitet wird.

Dem Azubi sollte klar sein, was er braucht:
x Stunden für Gebärdensprachdolmetscher in Doppelbesetzung
(für Unterricht, Prüfungen, Bewerbungen)
x Stunden für weitere Assistenzkräfte
Kosten für die Teilnahme an einem Telefonvermittlungsservice

Notfalls können die Sozialdienste der Gehörlosenverbände weiterhelfen.


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