Informationspflicht es AG (Allgemeines)
Liebe Forumsmitglieder,
mir ist es fast schon peinlich diese Frage zu stellen. Aber sei es drum.
Eine Kollegin ist an mich herangetreten und erzählte, Sie hätte nun einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 zuerkannt bekommen. (Antragstellung ohne mich, also VP der Schwerbehinderten).
Sie sagte weiterhin, dass sie eine Kopie des Ausweises an die Personalabteilung gegeben hätte.
Meine Frage ist nun, wie schnell muss mich der AG informieren, dass ein weiterer Schwerbehinderter zur Belegschaft zählt> Ich warte nun schon fast drei Tage und habe im Ohr, dass die SBV unverzüglich und umfassend über alles zu informieren ist, das mit SB im Betrieb zu tun hat.
Wenn es auch eine diletantische Frage ist, über ein kurzes Statement würde ich mich freuen.
Im Voraus vielen Dank.
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heino