Wann muß ich Nachwahlen einleiten (lassen) (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.01.2010, 17:53 (vor 6124 Tagen) @ Werner Brösel

» Danke für die schnelle Antwort.
» Habe aber noch ein zwei Nachfragen:
» OK... er bleibt im Amt, (nicht so gut, denn dann muß ich ja den Job bis zu
» seiner Genesung alleine machen)
Ja. Sieh es als Chance um dich bei den anstehenden Neuwahlen zu positionieren.

» aber wenn seine Kündigung vom IA zugestimmt wird und Sie zum 31.08
» (letzter Arbeitstag dann) wirksam wird, was dann> Muß ich dann für 2
» Monate Nachwahlen stattfinden lassen>
Nein, denn bis das Wahlprocedere (Fristen etc.) angelaufen ist bist du fast schon im regulären Wahlzeitraum.
Du kannst aber schon auf Kandidatensuche gehen um am Wahltag mehrere BewerberInnen zu haben.

PS: Um hier genauer zu antworten wäre es hilfreich gewesen, wenn du dein Profil (z.B. Anzahl der sbM, etc.) ausgefüllt hättest. Sei so nett und mach das bald.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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