Kein Kündigungsschutz bei Teilerwerbsrente?? (Allgemeines)
Hallo,
eine Kollegin hat einen Bescheid über Teilwerbsrente erhalten.
Sie war vorher schon nicht Vollzeit, jetzt wird die AZ angeglichen.
Ihr wurde mündlich mitgeteilt, dass sie durch diesen "positiven Rentenbescheid" keinen besonderen Kündigungsschutz mehr hätte.
Stimmt das >
Gruß
Birte