Kein Kündigungsschutz bei Teilerwerbsrente?? (Allgemeines)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 29.01.2010, 08:47 (vor 6111 Tagen) @ birte

Hallo Birte,

das einzige, was sich ändert ist die Anrechnung auf einen Pflichtarbeitsplatz, wenn der Beschäftigungsumfang auf unter 18 Stunden die Woche fällt.
Da du schreibst, dass sie weiterbeschäftigt wird und kein Kündigungsfall,wie Bernhard schreibt, vorliegt, besteht nach wie vor der erweiterte Kündigungsschutz nach SGB IX (Vorraussetzung natürlich GdB ab 50 bzw. gleichgestellt).

Grüßle
Jürgen


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