Arbeitsplatzwechsel (Allgemeines)

Conny, Saturday, 20.02.2010, 18:49 (vor 6089 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
ein BEM gibt es bei uns nicht und das ist wohl auch so gewollt.
Um trotzdem in diesem Fall nach §84 SBGIX tätig zu werden müsste aber wohl der Betriebsrat der Ansprechpartner sein, weil ja bisher keine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung vorliegt>Danke für deine immer prompten Antworten.

Gruß Conny


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