Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 01.03.2010, 09:34 (vor 6080 Tagen) @ chris

Hallo Chris

leider fehlen hier im Beitrag und in Deinem Profil wichtige Aussagen, wie ist der AN schwerbehindert/gleichgestellt, hat die AU Auswirkungen auf die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit, ist ggf. die Arbeit weggefallen und welche Funktion hast Du im Betrieb sowie welches Recht kommt zur Anwendung, um eine optimale Aussage geben zu können.

Also, bitte Profil ergänzen und hier die Fakten nachliefern.


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