Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 01.03.2010, 15:54 (vor 6080 Tagen) @ chris

Hallo Chris,

die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine von Ärzten in Abstimmung mit Patient und Arbeitgeber verordnete Maßnahme mit dem Ziel, arbeitsunfähige Versicherte schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen und so die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu erleichtern (§ 28 SGB IX, § 74 SGB V, Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 1.12.2003.

Kontextlink
Die Stufenweise Wiedereingliederung - sogenanntes "Hamburger Modell"

Der AG ist grundsätzlich verpflichtet die vom AN angebotene Arbeitsleistung gem. ArbV anzunehmen. Ansonsten gerät er in einen Annahmeverzug gem. BGB § 615

» Aber kann in diesem Fall die Vorgesetzte auf eine Wiedereingliederung bestehen>
Klares NEIN!

aber...

der AG hat aber auch ein Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 618 BGB, gegenüber dem AN. Im Rahmen dieser Pflicht könnte der AG die BG oder den Betriebsarzt einbinden.

Aber alles hier fällt unter die §§ 84 Abs. 1 und § 95 Abs. 2 SGB IX.

Sollten sich aus geplanten Maßnahmen des AG negative Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis und daher eine Änderungskündigung erfordern, wäre auch der § 85 SGB IX zu beachten.

Kontextlink:
Stufenweise Wiedereingliederung
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Der Kündigungsschutz behinderter Arbeitnehmer (§§ 85-92 SGB IX)

PS: So nun aber bitte auch Dein Profil ergänzen!
Diese Punkte:
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):


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