Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet (Allgemeines)

chris, NRW, Monday, 01.03.2010, 13:51 (vor 6080 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es tut mir leid, dass ich das Wesentliche vergessen habe. Ich bin hier als Vertrauensperson für die Schwerbehinderten. Die MA hat einen GdB von 40 und ist Gleichgestellt. Die Au ( Knie )hat jetzt keine Auswirkung mehr auf ihre Arbeit.
Ich hatte heute auch ein Gespräch mit der MA, die von der Personalleiterin direkt zum Betriebsarzt geschickt wurde.

Die Betriebsärztin sah auch kein Problem darin, dass die MA wieder voll arbeitet.
Das Hauptproblem liegr wohl leider darin, dass die MA und die Vorgesetzte ein sehr angespanntes Verhältnis miteinander haben.

Ich hatte auch schon deswegen ein Gespräch mit der MA, der Vorgesetzten, der Personalleiterin und dem Betreibsrat.

Aber kann in diesem Fall die Vorgesetzte auf eine Wiedereingliederung bestehen>
Viele Grüße
Chris


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