Mißachtung §95 SGB IX (Allgemeines)

Burkhard Kölzsch, Mecklenburg Vorpommern, Tuesday, 02.03.2010, 12:13 (vor 6079 Tagen)

Hallo
vielleicht kann mir einer helfen.
Es gibt ja im SGB IX viele Dinge die der Arbeitgeber einzuhalten hat.
Wenn der das aber nicht macht und dass auch noch, ich würde sagen bewusst, habe ich da eine Handhabe. Was könnte ich machen>
Ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren einleiten oder eins Strafanzeige oder >>>.
Ich bin da zu wenig Jurist, aber will mir nicht länger gefallen lassen das der § 95 einfach so negiert wird. Oft bekommt man das ja nicht mal mit und dann kann man nicht mehr reagieren.
Vielleicht kann mir da jemand helfen.

Danke im Voraus

Burkhard


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